Standards der Evaluation
Evaluationen sollen vier grundlegende Merkmale aufweisen:
- Nützlichkeit:
„Die Nützlichkeitsstandards stellen sicher, dass sich eine Evaluation an
den Informationsbedürfnissen der vorgesehenen Evaluationsnutzerinnen und
-nutzer ausrichtet.“
- Durchführbarkeit:
„Die Durchführbarkeitsstandards stellen sicher, dass eine Evaluation
realistisch, gut durchdacht, diplomatisch und kostenbewusst ausgeführt
wird.“
- Korrektheit:
„Die Korrektheitsstandards stellen sicher, dass eine Evaluation rechtlich
und ethisch korrekt durchgeführt wird und dem Wohlergehen der Beteiligten
& Betroffenen gebührende Aufmerksamkeit widmet.“
- Genauigkeit:
„Die Genauigkeitsstandards stellen sicher, dass eine Evaluation gültige
und verwendbare Informationen hervorbringt und vermittelt.“ (Alle Zitate
aus Widmer, Landert & Bachmann, 2000).
Hier finden Sie die „Evaluations-Standards“ der Schweizerischen Gesellschaft
für Evaluation (SEVAL): http://www.seval.ch/de/standards/index.cfm
Hier finden Sie die Standards der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval):
http://www.degeval.de/index.php?class=Calimero_Webpage&id=9023