Checkliste für das Auswahlverfahren
Das
Auswahlverfahren sollte bestimmten Anforderungen genügen:
- Mehrere Gutachter: Die Anträge
sollten von mindestens zwei unabhängigen Gutachtern geprüft werden.
- Klare Bewertungskriterien: Es
sollte deutlich sein, nach welchen Kriterien die Gutachter die Anträge
bewerten. Ggf. müssen die Gutachter in der Anwendung der Kriterien geschult
werden.
- Blindverfahren: Nach Möglichkeit
sollten die Anträge anonym an die Gutachter weitergeleitet werden, so dass
diese nicht wissen, von wem der Antrag stammt.
- Transparenz: Informationen
darüber, wer wann nach welchen Vorgaben über was entscheidet, sollten allen
Interessierten zugänglich sein.
- Rückmeldung: Die Antragsteller
sollten so schnell wie möglich über das Ergebnis der Begutachtung informiert
werden.
- Faire Fristen: Sollten Nachbesserungen
am Antrag notwendig sein, muss den Antragstellenden genügend Zeit eingeräumt
werden, diese zu erarbeiten. Die Fristen sollten mit den Entscheidungsabläufen
(bspw. Sitzungsterminen) abgestimmt sein.
- Rotation: Die Gutachter sollten regelmässig
ausgewechselt werden.
- Vertraulichkeit: Die Gutachter
sollen die in den Anträgen enthaltenen Informationen und die Ergebnisse der
Begutachtung vertraulich behandeln.
- Interessenskonflikte: Ein
Gutachter darf sich hinsichtlich der Fragen, zu denen er sich äussern soll,
nicht in einem Interessenskonflikt befinden.
- Beobachter: Es können unabhängige
Experten eingesetzt werden, die den Ablauf und die Durchführung des
Bewertungsverfahrens beurteilen.
Weitere Anregungen zur Gestaltung des Auswahlverfahrens finden Sie bei
den „Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und –auswahlverfahren“ für das
sechste Rahmenprogramm der Europäischen Union auf der Seite ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp6/docs unter 'rtd_2004_06000_01_de.pdf'.